Häufige Fragen zur Freitodbegleitung

Eine Freitodbegleitung ist ein persönlicher und sensibler Schritt. Entsprechend hoch ist der Bedarf an Information — bei Betroffenen wie bei Angehörigen. In diesem Bereich beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Recht, Ablauf, Voraussetzungen und unserer Rolle als Begleiter. Unser Ziel: transparent informieren und Orientierung geben in einer Phase, die emotional ohnehin viel verlangt.

Ja. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 ist die professionelle Begleitung beim selbstbestimmten Lebensabschluss in Deutschland ausdrücklich zulässig.

Volljährige Menschen, die ihre Entscheidung eigenständig, klar und ohne äußeren Einfluss getroffen haben — und zugleich urteilsfähig sind.

Ein medizinisches Gutachten und mehrere Beratungsgespräche sind die Grundlage, um die Entscheidung rechtlich und medizinisch zu sichern.

Vom Erstgespräch bis zur Begleitung am Tag selbst gestalten wir den Weg individuell und auf Ihre Situation zugeschnitten. In der Regel finden die Gespräche in unseren Räumen statt. Sollte das aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar sein, finden wir eine passende Alternative.

Nach Eintritt des Todes übernehmen wir bzw. die zuständigen Stellen alle organisatorischen und rechtlichen Schritte.

Sie können den Prozess jederzeit unterbrechen oder beenden — folgenlos.

Die Organisation einer Freitodbegleitung verläuft in mehreren Schritten und ist immer individuell. Da nicht jede Anfrage zu einer tatsächlichen Begleitung führt und kein Verlauf dem anderen gleicht, geben wir keine Pauschalpreise an.

Die Vermittlung gliedert sich in drei Hauptphasen:

  1. Prüfung des Antrags, persönliches Erstgespräch, Nachsorge nach dem medizinischen Gutachten und Begleitung am Ende des Weges.
  2. Sollte das Gutachten gegen eine Begleitung sprechen oder Sie sich im Verlauf umentscheiden, werden nur die bis dahin angefallenen Kosten berechnet.

Unsere Kostenstruktur:

  1. Eine Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühr ist VORAB NICHT FÄLLIG.
  2. Die Kosten für das Gutachten und die ärztlichen Leistungen werden separat über den behandelnden Arzt abgerechnet.
  3. Da der Aufwand des Gutachtens vom Krankheitsverlauf abhängt, gibt es keine starren Pauschalen — wir betreuen jeden Fall individuell.

Nein. Bei uns gibt es keine Mitgliedschaft — die Leistungen werden bedarfsbezogen abgerechnet.

Nein. Die Medikamente werden ausschließlich durch das mit uns kooperierende ärztliche Fachpersonal verschrieben und ausgegeben.

Die ärztliche Durchführung übernimmt das medizinische Fachpersonal — wir begleiten organisatorisch, rechtlich und menschlich daneben.