Die Freitodbegleitung beschreibt den Vorgang einer assistierten Selbsttötung, bei dem ein Mensch die Entscheidung über sein Lebensende selbst und in Ruhe trifft. In Deutschland ist diese Form der Begleitung seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 ausdrücklich zulässig, sofern alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Hingegen bleibt die aktive Sterbehilfe — also das Eingreifen einer dritten Person, das den Tod direkt herbeiführt — in Deutschland weiterhin strafbar. Wir bewegen uns ausschließlich innerhalb des rechtlich abgesicherten Rahmens.
Wer eine Freitodbegleitung in Erwägung zieht, sollte die folgenden Voraussetzungen prüfen, bevor ein erstes Gespräch stattfindet:
Die Entscheidung für den selbstbestimmten Lebensabschluss muss aus der eigenen Person heraus entstehen — eigenständig, bewusst und ohne äußeren Einfluss. Wesentlich ist die Fähigkeit, den eigenen Willen klar auszudrücken. Lässt der Gesundheitszustand das nicht mehr zu, treten zuvor schriftlich festgehaltene Verfügungen — etwa eine Patientenverfügung — an diese Stelle. Ihr persönlicher Wille bildet die Grundlage von Anfang bis Ende.
Vor jedem weiteren Schritt muss sichergestellt sein, dass alle Beteiligten die rechtlichen, medizinischen und ethischen Rahmenbedingungen verstehen und tragen. Die Wahrung dieser Grundlagen ist nicht formell, sondern inhaltlich notwendig — damit die Entscheidung tatsächlich aus Klarheit und nicht aus Unsicherheit heraus gefällt wird.
Damit eine Freitodbegleitung infrage kommt, muss die betroffene Person eine eigenständige, freie Entscheidung treffen können — ohne Druck und ohne Abhängigkeit. Diese Eigenverantwortlichkeit ist nicht nur juristisch gefordert, sie ist der ethische Kern jeder seriösen Begleitung und unsere wichtigste Prüfgrundlage.
Die betroffene Person muss imstande sein, die Bedeutung und die Folgen ihres Wunsches zu erfassen — und auf dieser Grundlage zu entscheiden. Wer die eigene Lage realistisch einordnen kann, trifft eine bewusste, getragene Wahl. Ohne diese Klarheit ist eine Begleitung nicht möglich.
Eine Entscheidung dieser Tragweite verlangt Zeit und Reflexion. Sie darf nicht aus einem akuten Impuls heraus entstehen, sondern entsteht im besten Fall aus einer ruhigen Auseinandersetzung mit den eigenen Möglichkeiten — palliativen, medizinischen, persönlichen. Wir nehmen uns die Zeit, gemeinsam mit Ihnen alle relevanten Optionen anzusehen, bevor ein nächster Schritt gegangen wird.
Der Wunsch nach einem selbstbestimmten Lebensende muss über einen längeren Zeitraum stabil sein. Eine kurzfristige Krise, eine schwere Lebensphase oder ein akuter Schmerz reichen nicht. Wir prüfen, ob Ihr Wille tragend ist — über Wochen, manchmal Monate.
Der Entschluss muss vollkommen aus der betroffenen Person selbst stammen — frei von Druck durch Familie, finanzielle Sorgen, das Krankheitsumfeld oder gesellschaftliche Erwartungen. Wir achten in den Gesprächen besonders auf Hinweise darauf, dass jemand für andere geht statt für sich selbst.
Die Beachtung dieser Punkte ist nicht Bürokratie, sondern Schutz — für Sie und für uns. Die rechtlichen Vorgaben und ethischen Richtlinien stellen sicher, dass eine Begleitung nur dann erfolgt, wenn die freie Verantwortung der Person zweifelsfrei gegeben ist.