Freitodbegleiter — selbstbestimmt am Lebensende

Wer eine Freitodbegleitung in Erwägung zieht, sollte sich frühzeitig damit auseinandersetzen. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, welche Schritte nötig sind, um Ihren Weg selbstbestimmt zu gestalten. Wir begleiten Sie durch jeden einzelnen davon.

Der Ablauf in aller Kürze

1

Erster Kontakt

2

Upload der Unterlagen

3

Prüfung des Antrags

4

Antragsentscheidung

5

Beratungsgespräch

6

Medizinisches Gutachten

7

Terminvergabe

8

Ärztliche Begleitung

So erreichen Sie uns

+49 5222 3645317

Wir sind Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr telefonisch für Sie da.

info@freitodbegleiter.de

Schreiben Sie uns vertraulich, wir antworten zeitnah.

Selbstbestimmtes Handeln — wir stellen die Entscheidung des Einzelnen in den Mittelpunkt

Die Begleitung am Lebensende ist eine Aufgabe, die Feingefühl, Achtsamkeit und Verantwortung verlangt. Unser Selbstverständnis gründet auf klaren ethischen Leitlinien, die sicherstellen, dass jeder Mensch in der letzten Lebensphase mit Respekt, Ruhe und fachlicher Sorgfalt begleitet wird — unabhängig davon, woher er kommt oder was ihn an diesen Punkt geführt hat.

Wesentlich ist uns nicht nur, den Willen der betroffenen Person ernst zu nehmen, sondern zugleich einen Rahmen zu schaffen, in dem Vertrauen entstehen kann. Menschen, die sich für einen begleiteten Freitod entscheiden, und ihre Angehörigen sollen sich darauf verlassen können, dass jemand verlässlich an ihrer Seite steht — auch dann, wenn der Weg schwierig wird.

Grundlegend ist für uns das Recht jedes Menschen, in eigener Verantwortung über das eigene Lebensende mitzuentscheiden. Das gilt unabhängig von Lebenslage, Herkunft oder Umständen, die zu dieser Entscheidung geführt haben. Unser Anliegen ist es, diesen Prozess sorgfältig, transparent und in Übereinstimmung mit den geltenden ethischen und rechtlichen Vorgaben mitzutragen.

Durch eine offene und ehrliche Kommunikation, die bewusste Einbeziehung der Angehörigen und einen Blick auf die jeweilige Lebenssituation insgesamt stellen wir sicher, dass die Wünsche und Werte der betroffenen Personen jederzeit im Mittelpunkt stehen — und nicht zu Randnotizen werden.

Sterbehilfe in Deutschland — der rechtliche Rahmen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 wurde das frühere Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) für nichtig erklärt — es verstieß gegen das Grundgesetz. Seitdem ist es in Deutschland grundsätzlich möglich, dass Menschen unter klaren Voraussetzungen Hilfe in Anspruch nehmen, um selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden — auch im medizinisch begleiteten Rahmen.

Worauf wir Wert legen

Respekt vor der Autonomie

Jeder Mensch hat das Recht, über sein eigenes Leben und Sterben zu bestimmen. Wir respektieren die Entscheidung unserer Klientinnen und Klienten, sofern sie informiert, freiwillig und stabil getroffen wurde.

Würde wahren

In jeder Phase der Begleitung steht die Würde der betroffenen Person an erster Stelle. Jeder Schritt wird mit Respekt vor dem Menschen und seinen Wünschen gestaltet — nicht aus Routine, sondern aus Haltung.

Transparente Kommunikation

Wir kommunizieren offen und nachvollziehbar — mit der sterbewilligen Person und mit ihren Angehörigen. So entstehen weder Missverständnisse noch falsche Erwartungen, sondern Klarheit und Vertrauen.

Einfühlung und Mitgefühl

In der Begleitung zählt nicht nur das Fachliche. Wir begegnen den emotionalen und körperlichen Herausforderungen dieser Phase mit Mitgefühl, Geduld und der Bereitschaft, einfach da zu sein.

Ganzheitlicher Blick

Wir betrachten die Bedürfnisse der betroffenen Person auf körperlicher, emotionaler und persönlicher Ebene. Diese mehrdimensionale Sichtweise ist für uns die Grundlage jeder verantwortungsvollen Begleitung.

Vertraulichkeit

Die Privatsphäre unserer Klientinnen, Klienten und ihrer Familien ist nicht verhandelbar. Persönliche Informationen behandeln wir streng vertraulich — und teilen sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung.

Einbeziehung der Angehörigen

Angehörige sind Teil dieser Reise. Wir beziehen sie — in Übereinstimmung mit den Wünschen der betroffenen Person — bewusst in den Begleitungsprozess ein, ohne sie zu überfordern.

Professionelles Handeln

Wir stellen sicher, dass alle beteiligten Fachkräfte mit hoher Sorgfalt arbeiten und sich kontinuierlich weiterbilden, damit ethische Standards und rechtliche Vorgaben verlässlich eingehalten werden.

Selbstbestimmung ohne Druck

Wir achten genau darauf, dass jede Entscheidung für eine begleitete Freitodentscheidung ohne Druck oder Zwang von außen entsteht — der freie Wille der Person ist die Voraussetzung für alles Weitere.

Freitodbegleitung: Recht & Praxis

In dieser Sendung des Hamburger Senders TIDE spricht Cornelius Ruthenburg — Sterbebegleiter und Bestatter aus Bad Salzuflen — gemeinsam mit Angelika Salzburg-Reige vom Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg über die rechtlichen Grundlagen und den praktischen Ablauf einer Freitodbegleitung in Deutschland.

Voraussetzungen für eine rechtssichere Freitodbegleitung

Damit eine Freitodbegleitung in Deutschland verantwortungsvoll und im Rahmen der geltenden Rechtslage erfolgen kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese Kriterien schützen die Selbstbestimmung der betroffenen Person, schließen Missbrauch aus und stellen sicher, dass die Entscheidung tatsächlich freiwillig, stabil und nachvollziehbar getroffen wurde.

Entscheidungsfähigkeit

Es muss klar erkennbar sein, dass die betroffene Person die Tragweite ihrer Entscheidung erfassen kann. Sie versteht Alternativen, kann Folgen abwägen und ihre Wahl in eigenen Worten begründen.

Freier Wille

Die Entscheidung darf nicht durch äußere Einflüsse entstehen. Weder Familie noch finanzielle Sorgen, noch gesellschaftlicher Druck dürfen eine Rolle spielen — nur eine freie, unbeeinflusste Wahl ist Grundlage einer Begleitung.

Beständigkeit des Wunsches

Ein Freitodwunsch muss über einen längeren Zeitraum stabil bestehen. Spontane Impulse oder kurzfristige Krisen scheiden als Grundlage aus — wichtig ist, dass der Wunsch wiederholt und dauerhaft geäußert wird.

Eigene Hand

Der letzte Schritt liegt immer in der Hand der betroffenen Person. Begleitende Fachkräfte unterstützen, geben Sicherheit und Rahmen — die ausführende Handlung selbst aber wird ausschließlich von der Person eigenständig vollzogen.

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